Die Einschätzung der Chancen und Risiken der Gentechnik pendelt zwischen Euphorie und Apokalypse. Dabei wird die Grüne oder Agro-Gentechnik, die sich mit der gentechnischen Veränderung von Pflanzen befasst, von den Verbrauchern wesentlich kritischer gesehen als etwa die Graue bzw. Weiße Gentechnik, die mit Bakterien arbeitet. Und während die Rote Gentechnik im medizinischen Bereich bereits ökonomisch erfolgreich ist, ist es laut einer Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Universität Stuttgart vom Oktober 2004, "nicht nur in Deutschland, sondern auch in den meisten anderen europäischen Staaten bislang nicht gelungen, gentechnisch veränderte Lebensmittel erfolgreich zu vermarkten." Dies gelte zumindest für Lebensmittel, die gemäß der Novel-Food-Verordnung der EU als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen. Obwohl in der Diskussion über die Gentechnik selten differenziert und statt dessen oft polarisiert oder polemisiert wird, wissen die Verbraucher offenbar zwischen den verschiedenen Anwendungen - selbst innerhalb der Agro-Gentechnik - zu unterscheiden: So zeigt die Auswertung der Euro-Barometer-Befragung, die zuletzt 2002 stattgefunden hat, dass zwar 41 Prozent der Europäer die Entnahme von Genen bestimmter Pflanzenarten tolerieren würden, wenn damit andere Pflanzen gegen Schädlinge resistenter gemacht werden sollen. Wenn es jedoch um Gentransfer zur Veränderung von Lebensmitteln geht, etwa um den Eiweißgehalt oder die Haltbarkeit eines Produktes zu erhöhen, schwindet der Anteil der Befürworter auf 31 Prozent. Ein besonders heikles Thema ist im Bereich der Agro-Gentechnik die Koexistenz zwischen Betrieben, die genveränderte Pflanzen anbauen, und insbesondere Öko-Betrieben, die befürchten müssen, dass sie dem GVO-Reinheitsgebot nicht mehr gerecht werden können. Außerdem wird auch über die Frage, inwieweit Agro-Gentechnik den "Hunger in der Welt" reduzieren kann, noch heftig diskutiert.
Autor: Peter Fendrich, Stuttgart
Gentechnik-Gesetz
Neues Gesetz in Kraft getreten
Nachdem der Bundestag am 26. November 2004 den Einspruch des Bundesrats gegen das Gentechnikgesetz mit der Kanzlermehrheit endgültig überstimmt hatte, konnte das weltweit einmalige Gesetzeswerk zum 1. Januar 2005 in Kraft treten.