Verbraucher wünschen heute in .der Regel Salat ohne lebende Bewohner und Blumenkohl ohne schwarze Flecken. An das Erscheinungsbild und die Qualität der Nahrung werden hohe Anforderungen gestellt. Die Landwirtschaft erfüllt diese Ansprüche unter anderem mit Hilfe chemischer Pflanzenschutzmittel. Dabei besteht allerdings die Möglichkeit, dass Rückstände dieser Stoffe auf oder in den Erntegütern verbleiben. Gerade die Berichte über importierte Paprika, die im Sommer 2003 von den Medien aufgegriffen wurden, sind ein Beispiel dafür, dass Überschreitungen der zum Verbraucherschutz festgelegten Höchstwerte u.U. in einigen Prozent der Produkte vorkommen können.
Um das Gefahrenpotenzial durch solche Rückstände so gering wie möglich zu halten, unterliegen chemische Pflanzenschutzmittel einem sehr aufwändigen und langen Zulassungsverfahren. Dabei wird auch die Frage von möglichen Rückständen der Pflanzenschutzmittel oder ihrer Abbauprodukte in den Ernteerzeugnissen geklärt. Für viele Pflanzenschutzmittel werden 'Wartezeiten' nach der Anwendung festgelegt, um die Gefahr einer Rückstandsbelastung zu minimieren.
Zusätzlich werden für jedes Pflanzenschutzmittel und seine Um- und Abbauprodukte die so genannten "zulässigen Höchstmengen" vorgegeben. Diese Grenzwerte sind nicht dauerhaft festgeschrieben, sondern werden bei neuen Erkenntnissen ständig aktualisiert und angepasst. Sie stellen keine toxikologische Grenze dar, ab deren Überschreitung mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gerechnet werden müsste. Dazu schreibt die Biologische Bundesanstalt: "Rückstände in Höhe der Höchstmenge können nach wissenschaftlichen Erkenntnissen über ein ganzes Leben hinweg aufgenommen werden, ohne dass die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung besteht."