Wenn der Nachbar jenseits der Landesgrenze Pflanzenschutzmittel einsetzen darf, die hierzulande strikt verboten sind, ist für "böses Blut" gesorgt. Um Wettbewerbsunterschiede zwischen den Ländern abzubauen und den freien Warenverkehr zu erleichtern, wird auf EU-Ebene darum schon lange an der Harmonisierung der Bestimmungen zum Pflanzenschutzrecht gearbeitet. Mit der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist man diesem Ziel einen guten Schritt näher gekommen. Nach der Richtlinie, die im geltenden Pflanzenschutzgesetz in deutsches Recht umgesetzt ist, müssen alle Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, nach einheitlichen Grundsätzen geprüft werden. Wenn die Ergebnisse der Prüfung den geforderten Kriterien entsprechen, kommt die Substanz auf die so genannte "Positivliste". Ob allerdings ein Pflanzenschutzmittel auf der Basis eines Wirkstoffs der Liste tatsächlich auch zur Anwendung zugelassen wird, entscheidet nach wie vor jeder Mitgliedsstaat für sich, wobei jedoch auch die Bewertung innerhalb der EU vereinheitlicht wurde. Darüber hinaus benötigen Pflanzenschutzmittel aus einem EU-Land, die in allen Teilen - auch den Zusatzstoffen und Formulierungshilfen - einem bereits im Inland zugelassenen Pflanzenschutzmittel entsprechen, keine eigene Zulassung mehr. Für andere Pflanzenschutzmittel eines EU-Landes kann ein vereinfachtes Zulassungsverfahren angewendet werden. Das gilt natürlich nur, wenn der Wirkstoff auf der Positivliste steht. In Deutschland ist seit dem 1.11.2002 das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Zulassung zuständig.
www.jki.bund.de
Auf den Internetseiten des Julius Kühn-Instituts - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) finden Sie eine Liste der für den Pflanzenschutz zuständigen Dienststellen.
www.giz-nord.de
Giftinformationszentrum mit Links und Adressen von anderen deutschen toxikologischen und pharmakologischen Institutionen.
www.bvl.bund.de
Rechtliche Dokumente vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für den Bereich Pflanzenschutz.
www.chem.unep.ch
Informationen über persistente organische Pflanzenschutzmittel (größtenteils in Deutschland nicht zugelassen), die zu den POP (Persistent Organic Pollutants) gehören.