Tiere können trotz guter Betreuung und vorbeugenden Maßnahmen krank werden. Dann brauchen sie tierärztliche Hilfe und in vielen Fällen auch Medikamente, um gesund zu werden. Bei der Behandlung von Nutztieren muss auch der Verbraucherschutz berücksichtigt werden. Rückstände von Arzneimitteln in Fleisch, Milch oder Eiern können z. B. die Resistenzentwicklung bei Krankheitserregern fördern. Vor diesem Hintergrund wurden u. a. Leitlinien für den Einsatz von Antibiotika bei Mensch und Tier erarbeitet. Es gilt der Grundsatz "So viel wie nötig und so wenig wie möglich". Sowohl für Tierärzte als auch für Tierhalter gelten strenge gesetzliche Vorschriften für den Einsatz von Medikamenten bei Tieren. Diese Regelungen sind relativ umfangreich und werden häufig überarbeitet. Da ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten.
Autorinnen: Dr. Ursula Krämer und Dr. Elisabeth Roesicke, aid
www.verbraucherministerium.de
Informationen unter Tiergesundheit, Rechtsvorschriften (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
www.vis-ernaehrung.bayern.de
Informationen für Tierhalter und Tierärzte zum Einsatz von Arzneimitteln, insbesondere Änderungen seit November 2002 vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz