Medienberichte über Tierquälereien brachten die öffentliche Diskussion über Tiertransporte in Gang. Vor diesem Hintergrund trat 1995 die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport in Kraft. Zwei Jahre später wurde sie mit der Tierschutztransportverordnung in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Mit ihren Vorgaben zu Transportdauer, Beladedichten, vorgeschriebenen Ruhepausen und zum Be- und Entladen soll ein Maximum an Tierschutz erreicht werden. Auch der Sachkunde-Nachweis des Transporteurs ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch was als Reise erster Klasse bei uns beginnt, endet nicht selten mit Tierquälerei. Die maximale Transportdauer von acht Stunden und die Anforderungen an die Transportfahrzeuge gelten nur innerhalb der EU. Der Transportplan, der bei grenzüberschreitenden Transporten vorgelegt werden soll, kann nicht kontrolliert werden. Und auch innerhalb der EU ist es kaum möglich, den schwarzen Schafen auf die Schliche zu kommen. Tiertransporte können zwar jederzeit durch die befugten Behörden (Veterinär- und Zollbehörden) angehalten und kontrolliert werden: Dies gilt jedoch nur, wenn dies der Vermeidung von Tierquälerei dient oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abgewendet werden muss. Adlerauge und Röntgenblick braucht es, um die tatsächlichen Bedingungen im Transportgefährt zu beurteilen. Auch die Überprüfung der "Exportware" am Zielort - eigentliche Voraussetzung für die Auszahlung der Exporterstattung - ist nicht sicher. Gegner der Ferntransporte fordern daher die Streichung der Exporterstattungen, die letztendlich die Fernreisen lukrativ machen. Derzeit werden etwa 300.000 Rinder lebend aus der EU ausgeführt - Hauptziel ist der Nahe Osten. Anreiz hierfür sind über 44 Mio. Euro aus der EU-Kasse.
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