Preis EUR 0,00
Dieser Artikel ist nur als PDF-Datei zum Herunterladen verfügbar.

|
|
Auch für Schaf- und Ziegenhaltern gelten EU-weit Kennzeichnungs- und Meldepflichten. Darüber informiert das Faltblatt. Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche sollen besser bekämpft werden können. Alle Zuchttiere werden mit einer Ohrmarke und einem zweiten Kennzeichen versehen. Dieses zweite Kennzeichen kann entweder eine zweite Ohrmarke, eine Tätowierung oder ein elektronischer Transponder sein. Ab 2008 sollen Zuchtschafe dann nur noch elektronisch gekennzeichnet werden. Jedes Schaf und jede Ziege, die den Betrieb wechselt, braucht außerdem ein Begleitdokument. Für das gesamte System der Kennzeichnung und Registrierung sind die einzelnen Bundesländer zuständig. |